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Facebook: Schadensersatz wegen Vorschaubild

Weil ein Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite einen Link mit urheberrechtlich geschützten Vorschaubild geteilt hat, soll er 1.800 Euro Schadensersatz zahlen. Ein weiterer trauriger Fall der Internetabzocke. Im letzten Jahr wurden schon zahlreiche Blogger wegen der Verbreitung von geschützten Bildern abgemahnt worden.

Der Abmahnwahn im Internet geht weiter. Nach mehr als 100.000 Abmahnungen im letzten Monat wegen Filesharing, kommt nun ein weiterer Fall in Sachen Facebook hinzu. Ein Betreiber einer Facebook-Seite soll mehr als 1.800 Euro zahlen, da er einen Link mit Vorschaubild geteilt hat. Das Bild wurde von einer freiberuflichen Fotografin zuvor urheberrechtlich geschützt.

Die Anwaltskanzlei Weiß und Partner aus Esslingen schreibt auf ihrer Seite: "Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook-Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion 'Link teilen' Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen."

Demnach habe die Berliner Kanzlei Pixel.Law  den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei vertrete die Fotografin des in der Link-Vorschau angezeigten Bildes. Die Fotografin fordere außerdem "die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten". Insgesamt soll der Seitenbetreiber 1.800 Euro zahlen.

Angst bei Bloggern

Nun fürchten sich viele Blogger davor weitere Links auf Facebook zu teilen. Auch wenn Facebook in letzter Zeit immer wichtiger für den Traffic von Websiten und Blogs wurde. "Wohin soll der Abmahnwahn den noch gehen? Dürfen bald nicht mal mehr Bilder von uns selbst machen, weil wir Markenkleidung tragen?", schreibt eine entsetzte Bloggerin auf Twitter.

Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Fall eher einer der seltenen Fälle ist. Die im vergangenen Jahr abgemahnten Blogger wurden meist wegen eines fehlenden Impressums zur Kasse gebeten. In einem Fall sollte jedoch ein Blogger für drei Bilder 19.000 Euro Schadensersatz zahlen.

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Massenklage gegen Instagram

In den USA, besser gesagt in Kalifornien, ist eine Sammelklage gegen die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Online-Fotodienstes Instagram. Wie die kalifornische Anwaltskanzlei Finkelstein und Krinsk mitteilte, reichte sie die Klage gegen die Facebook-Tochter bereits am Freitag bei einem Bundesgericht in San Francisco ein. "Instagram nimmt seinen Nutzern ihre Rechte, während es sich selbst von jeder Verantwortung abschirmt", heißt es in der Klageschrift.

Die neuen Nutzungsbedingungen besagen, dass die von Instagram-Usern veröffentlichten Fotos weltweit und kostenfrei für Werbung auf Instagram- und Facebook-Seiten genutzt werden dürfen. Letzte Woche hatte sich die Facebook-Tochter Instagram noch von den AGBs distanziert. Es hieß "Um es deutlich zu sagen: Wir haben nicht die Absicht, Eure Fotos zu verkaufen", sagte Mitbegründer Kevin Systrom. "Wir besitzen Eure Fotos nicht, das tut Ihr."

Jedoch hat Instagram die Pläne nicht vollständig zurückgenommen, sondern nur zu PR-Zwecken umformuliert, so die Klageschrift. Außerdem solle sichergestellt werden, dass Instagram-Nutzer, die sich von dem Onlinedienst abwendeten, weiterhin alle Rechte über ihre dort veröffentlichten Bilder behielten.

Die Anwaltskanzlei hob außerdem hervor, dass sich Zehntausende Instagram-Nutzer im Bundesstaat Kalifornien der Sammelklage anschließen könnten. Der Internet-Riese Facebook sagte dazu, die Klage sei "wertlos". "Wir werden sie energisch bekämpfen."

Behandelt man so seine Nutzer? Wirst Du dich von Instagram abmelden, wenn die Nutzungsdaten durchgesetzt sind, oder ist es dir egal?