Facebook: Schadensersatz wegen Vorschaubild
Weil ein Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite einen Link mit urheberrechtlich geschützten Vorschaubild geteilt hat, soll er 1.800 Euro Schadensersatz zahlen. Ein weiterer trauriger Fall der Internetabzocke. Im letzten Jahr wurden schon zahlreiche Blogger wegen der Verbreitung von geschützten Bildern abgemahnt worden.
Der Abmahnwahn im Internet geht weiter. Nach mehr als 100.000 Abmahnungen im letzten Monat wegen Filesharing, kommt nun ein weiterer Fall in Sachen Facebook hinzu. Ein Betreiber einer Facebook-Seite soll mehr als 1.800 Euro zahlen, da er einen Link mit Vorschaubild geteilt hat. Das Bild wurde von einer freiberuflichen Fotografin zuvor urheberrechtlich geschützt.
Die Anwaltskanzlei Weiß und Partner aus Esslingen schreibt auf ihrer Seite: "Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook-Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion 'Link teilen' Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen."
Demnach habe die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei vertrete die Fotografin des in der Link-Vorschau angezeigten Bildes. Die Fotografin fordere außerdem "die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten". Insgesamt soll der Seitenbetreiber 1.800 Euro zahlen.
Angst bei Bloggern
Nun fürchten sich viele Blogger davor weitere Links auf Facebook zu teilen. Auch wenn Facebook in letzter Zeit immer wichtiger für den Traffic von Websiten und Blogs wurde. "Wohin soll der Abmahnwahn den noch gehen? Dürfen bald nicht mal mehr Bilder von uns selbst machen, weil wir Markenkleidung tragen?", schreibt eine entsetzte Bloggerin auf Twitter.
Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Fall eher einer der seltenen Fälle ist. Die im vergangenen Jahr abgemahnten Blogger wurden meist wegen eines fehlenden Impressums zur Kasse gebeten. In einem Fall sollte jedoch ein Blogger für drei Bilder 19.000 Euro Schadensersatz zahlen.
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Der Abmahnwahn im Internet geht weiter. Nach mehr als 100.000 Abmahnungen im letzten Monat wegen Filesharing, kommt nun ein weiterer Fall in Sachen Facebook hinzu. Ein Betreiber einer Facebook-Seite soll mehr als 1.800 Euro zahlen, da er einen Link mit Vorschaubild geteilt hat. Das Bild wurde von einer freiberuflichen Fotografin zuvor urheberrechtlich geschützt.
Die Anwaltskanzlei Weiß und Partner aus Esslingen schreibt auf ihrer Seite: "Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook-Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion 'Link teilen' Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen."
Demnach habe die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei vertrete die Fotografin des in der Link-Vorschau angezeigten Bildes. Die Fotografin fordere außerdem "die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten". Insgesamt soll der Seitenbetreiber 1.800 Euro zahlen.
Angst bei Bloggern
Nun fürchten sich viele Blogger davor weitere Links auf Facebook zu teilen. Auch wenn Facebook in letzter Zeit immer wichtiger für den Traffic von Websiten und Blogs wurde. "Wohin soll der Abmahnwahn den noch gehen? Dürfen bald nicht mal mehr Bilder von uns selbst machen, weil wir Markenkleidung tragen?", schreibt eine entsetzte Bloggerin auf Twitter.
Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Fall eher einer der seltenen Fälle ist. Die im vergangenen Jahr abgemahnten Blogger wurden meist wegen eines fehlenden Impressums zur Kasse gebeten. In einem Fall sollte jedoch ein Blogger für drei Bilder 19.000 Euro Schadensersatz zahlen.
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